Behandlungskosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie vollständig. Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt, auf dessen Grundlage ein unabhängiger Gutachter entscheidet, ob eine Therapie bewilligt wird.
Private Krankenversicherung
Die meisten Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten in voller Höhe. Dies ist vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.
Selbstzahler
Selbstverständlich können die Kosten der Behandlung auch selbst übernommen werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung. Informationen an die Krankenkasse werden nicht übermittelt.