Praxis Fink · Konstanz
Simone Fink

Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre vollständig. Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt, auf dessen Grundlage ein unabhängiger Gutachter entscheidet, ob eine Therapie bewilligt wird. Leistungen für Erwachsene werden auf von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.  Bei Zusatzvereinbarungen im Bereich Heilpraktiker können Kosten zumindest teilweise übernommen werden.

Private Krankenversicherung

Die meisten Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten für Kinder und Jugendliche in voller Höhe. Dies ist vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Psychotherapie ab. Leistungen für Erwachsene werden auf von den privaten Krankenkassen nicht übernommen.  Bei Zusatzvereinbarungen im Bereich Heilpraktiker können Kosten zumindest teilweise übernommen werden.

Selbstzahler

Selbstverständlich können die Kosten der Behandlung auch selbst übernommen werden. In diesem Fall erhalten Sie monatlich eine Rechnung. Informationen an die Krankenkasse werden nicht übermittelt. Alle Leistungen für Erwachsene müssen auf Selbstzahlerbasis abgerechnet werden.

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